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Behindertengerecht

Behindertenbehandlung

Zahnärztliche Behandlung von geistig und körperlich
Behinderten und chronisch Kranken in Allgemeinanästhesie
( Narkose) am
Klinikum Passau.

eine Einrichtung von Zahnärzten aus dem Raum Passau,
Vilshofen, Hauzenberg und Pocking, dem östlichen Teil von
Niederbayern, in Zusammenarbeit mit der Abteilung für
Anästhesie am Klinikum.




Bevor wir Ihnen unser Projekt vorstellen, dürfen wir die Definition der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aus dem Jahre 2004 für Behinderte zitieren: Als behindert gelten Personen, die “infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert werden.“

Davon kann sich jeder Dritte, auf Grund seiner geistigen und körperlichen Behinderung nicht optimal um die eigene Zahngesundheit kümmern. ( Dr. Imke Kaschke OÄ Berliner Charite`) Die Mundgesundheit behinderter Menschen ist immer noch deutlich schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Die Kariesanfälligkeit ist deutlich höher. Die Behandlungshäufigkeit ist reduziert, da die Umstände sehr aufwendig sind, der Zeitbedarf stellt ein Vielfaches einer normalen Behandlung dar. Der hohe Behandlungsbedarf lässt sich häufig nur mit bewußtseinsbeeinträchtigenden Maßnahmen, (Sedierung oder Intubationsnarkose), kompensieren Multimorbide Menschen, d.h. , Menschen, bei denen meist mehrere schwere Erkrankungen gleichzeitig vorliegen,) bedürfen einer ganz besonderen Zuwendung!

Ausgangslage für das vorliegende Projekt:

In den Landkreisen Passau Stadt und Land, Rottal/Inn und Deggendorf gab es bis zum Jahre 2002 keine flächendeckende zahnärztliche Versorgung von behinderten Patienten.
Abhängig vom Grad der Behinderung und vom Umfang (Schwierigkeitsgrad) des jeweiligen Behandlungsfalles reicht eine Lokalanästhesie in vielen Fällen nicht aus, so dass eine erfolgreiche Behandlung in Allgemeinanästhesie sprich Narkose, durchgeführt werden muß.

Lediglich einige wenige Zahnärzte, Kieferchirurgen und Oralchirurgen führten in ihren Praxisräumen mit Hilfe eines ambulant tätigen Anästhesisten unter hohem Aufwand zahnärztliche Behandlungen in Narkose durch.

Da bei diesen Patientengruppen häufig ein multimorbider Ausgangsbefund vorliegt, ist eine Behandlung außerhalb eines medizinischen Zentrums nur sehr erschert möglich und mit großem Behandlungsrisiko verbunden. Die derzeitig gültige Rechtslage schränkt zudem, entsprechend des Risikogrades der vorliegenden Erkrankung des Behinderten, eine zahnärztliche Behandlung in Narkose in einer normalen Zahnarztpraxis immer stärker ein. Ein Großteil der behinderten Patienten musste in der Vergangenheit, um zahnärztlich behandelt werden zu können, mit ihren Betreuern meist lange Anfahrtswege zu den Universitätskliniken Regensburg und München, verbunden mit einer längeren Verweildauer und einem großen Kostenaufwand, in Kauf nehmen. Eine individuelle Betreuung und eine entsprechende Nachsorge fand nur selten statt. Diese unbefriedigende Ausgangslage veranlasste mich, als ehemaliger Obmann für Passau Stadt und Land, nach einer Lösung zu suchen, sprich eine zahnärztliche Behandlung dieser Patientengruppe in Narkose am Klinikum Passau zu etablieren.

Realisierung des Projekts

Es stellte sich bei der Planung sehr rasch heraus, dass weder von der Politik, noch den Krankenkassen, noch von den zahnärztlichen Körperschaften in Bayern eine Unterstützung zu erwarten war, sei es in finanzieller oder auch in organisatorischer Hinsicht.
Die große Resonanz der Kollegen und der Behindertenverbände unseres Einzugsbereiches waren jedoch Ansporn genug, um das Vorhaben weiter zu verfolgen.
Aufgrund der großzügigen Unterstützung von privaten und auch öffentlichen Spenden und mit großem Entgegenkommen der Klinikleitung, konnte nach 8- monatiger Vorbereitungszeit unter der Trägerschaft des Zahnärztlichen Förderkreises ZÄF Passau e.V., dieses Modellprojekt im April 2002 am Klinikum Passau starten.

Den Sponsoren sei hiermit noch einmal öffentlich gedankt:

  • Dr. Hans Kapfinger Stiftung,
  • Fa. Mages und FC-Grün-Weiß Deggendorf,
  • Round Table 170 Passau,
  • Stadt Passau,
  • zahnärztlicher Bezirksverband,
  • zahnärztlicher Förderverein regio Passau e.V.,
  • Landkreis Passau,
  • Gemeinde Thyrnau,
  • Stadt Pocking,
  • Soldatenbund Passau.
  • Fa. Siemens, Henry Schein Passau
  • Geschäftsführer Media Markt



Insgesamt konnten 33871 Euro Spenden vereinnahmt werden,
(u. a. Einnahmen Prominentenfußballspiel der Uwe Seeler-Elf
in Deggendorf).Laufende Kosten werden vom ZÄF Passau e.V.
übernommen. Mit diesem finanziellen Grundstock konnte folgende
Ausrüstung angeschafft werden:

Vorhandenes Behandlungsequipment:
Komplett eingerichtete zahnärztliche Behandlungseinheit,
Röntgen- Gerät,
eigene Absauganlage,
diverse zur Behandlung notwendige elektrische Kleingeräte.
Behandlungsmaterialien und Instrumentarium bringt der behandelnde Zahnarzt mit.

Bereits realisierte Neuanschaffung(2006)
Digitale Röntgeneinrichtung: Rö.-Sensoren mit Software und
Laptop (Strahlungsarm und umweltfreundlich)

Behandlungsspektrum
Die zahnärztliche Behandlung von Behinderten und chronisch Kranken in
Narkose am Klinikum Passau ist inzwischen fest etabliert.
Beteiligt sind derzeit auf rein freiwilliger Basis 43 zahnärztliche Praxen,
sprich 52 Zahnärzte .




Der 3. Freitag im Monat ist jeweils für
Behindertenbehandlung im Klinikum auf
Station 6 reserviert. Notfall- und Zusatztermine
können zusätzlich vereinbart werden.

Dabei erschöpft sich das Behandlungsspektrum für
den einzelnen Behinderten nicht, wie es in der
Vergangenheit oft der Fall war, in einer chirurgischen
Entfernung von zerstörten Zähnen mit der Folge einer
frühzeitigen Zahnlosigkeit dieser Patientengruppe.




Es kann vielmehr für jeden Patienten ein Gesamtbehandlungskonzept geplant und durchgeführt werden, bestehend aus einer konservativen Zahnerhaltungstherapie

  • Füllungen,
  • Wurzelbehandlungen,
  • Parodontosebehandlungen,
  • Prophylaxe;


einer chirurgischen Therapie ( auch Implantationen sind möglich),
einer prothetischen Therapie, sprich festsitzender oder im Einzelfall auch herausnehmbarer Zahnersatz.

Dies bedeutet für den behinderten Patienten in vielen Fällen eine Verbesserung seiner Gesundheit, eine Minimierung von Infektionen und eine Erhöhung seiner Lebensqualität.

Die Behandlung im Klinikum durch die im Rahmen unseres Projekts tätigen Zahnärzte und die regelmäßige Betreuung durch den Hauszahnarzt gewährleistet für diese Randgruppen der Gesellschaft eine Gleichstellung gegenüber gesunden Menschen – eigentlich ja eine Selbstverständlichkeit.

Neben der Gruppe der Behinderten werden innerhalb dieses regionalen Projektes Patienten mit echten Angstpsychosen und Kleinkinder, deren psychomentaler Entwicklungsstand eine anstehende Behandlung nicht zuläßt, zahnärztlich therapiert.

So genannte Angstpatienten lassen sich meist schwer definieren, da ja allgemein bei einem größeren Teil der Bevölkerung eine zahnärztliche Behandlung bereits im Vorfeld eine empfindlich, ängstliche Reaktion hervorruft.

Als Indikationen für ein zahnärztlich indizierte Allgemeinanästhesie bei Kindern ( Will et. al. 2000, Stellungnahme der dt. Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtchirurgie) werden definiert:

  • Unverträglichkeit oder Wirkungslosigkeit einer Lokalanästhesie,
  • akute entzündliche oder schmerzhafte Prozesse, bei denen eine Lokalanästhesie nicht ausreicht,
  • ambulante Eingriffe, die auf Grund ihrer Art nur in Allgemeinanästhesie durchgeführt werden können,
  • körperlich und /oder geistig Behinderte, bei denen eine Behandlung unter Lokalanästhesie nicht ausreicht. Darunter fallen auch Kinder, deren psychomentaler Entwicklungsstand eine anstehende Behandlung nicht zulässt.


Auf Grund des höchst unterschiedlichen Entwicklungszustandes lässt sich eine Altersbegrenzung für Narkosebehandlungen nicht festlegen.

("Stellungnahme der KZVB zur Durchführung von Narkosen bei Zahnärztlichen Behandlungen, Neuregelung tritt zum 1.1.2007 in Kraft.")

Hauptursache für eine Indikationsstellung „zahnärztliche Behandlung unter Allgemeinanästhesie“ ist die frühkindliche Karies Typ II, früher als Nursing- bottle-syndrome bezeichnet worden.

Grundsätzlich kann jede Person auf Wunsch eine zahnärztliche Behandlung in Narkose erhalten. Diese dabei anfallenden Kosten sind aber vom jeweiligen Patienten oder deren Eltern zu tragen und können nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden
(siehe Behandlungsdaten als Sonstige deklariert).

Ich darf ihnen noch kurz einen zahlenmäßigen Überblick über die bisher durchgeführten Behandlungen geben Beginn 19.4.02 – Stand 31.12.2006


Im Jahre 2002
Narkosebehg.30,
behinderte Patienten 24,
Angstpatienten 6,
beteiligte ZÄ.15;


im Jahre 2003
Narkosebehg.36,
behinderte Patienten11,
Angstpatienten17,
Sonstige 8,
beteiligte ZÄ.18;

im Jahre 2004
Narkosebehg.39,
behinderten Patienten20,
Angstpatienten16,
Sonstige 3,
beteiligte ZÄ.20;

im Jahre 2005
Narkosebehg.56,
behinderten Patienten16,
Angstpatienten 35,
Sonstige 5,
beteiligte ZÄ.25.

im Jahre 2006
Narkosebehg.44
behind.Pat.16
Angstpat.11
Kleinkinder18
Wunschnarkosen 1
Sonstige 1

Gesamtzahl der Narkosebehandlungen 205 Zeitraum 2001-2006
beteiligte ZÄ.
76
behinderte Patienten
69
Angstpatienten( auch Kleinkinder)
72
Sonstige
16


Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Bemerkungen anführen:

Zahnärztliche Behindertenbehandlung im Allgemeinen:

Ich spreche aus eigener Erfahrung als Hauszahnarzt von einer größeren Zahl behinderten Patienten.
Mit Geduld und etwas größerem Zeitaufwand und trotz der Möglichkeit in Narkose behandeln zu können,lassen sich trotz ihrer Behinderung viele dieser Patienten in der Praxis wie jeder andere von uns behandeln.
Die freiwillige Mitarbeit so vieler Zahnärzte, ehrt die Kollegenschaft
denn der zeitliche, personelle und materielle Aufwand einer Behandlung in Narkose, steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Ausgleich.
Für die beteiligten Zahnärzte bedeutet ihre Tätigkeit primär solidarisches sozialpolitisches Engagement. Die echte Anerkennung und die Dankbarkeit der behinderten Menschen und ihre Betreuer ist Lohn und Bestätigung genug.

Unser Projekt ist aus der Region nicht mehr wegzudenken.
Die positive Resonanz und das Resumee der letzten 5 Jahre
haben gezeigt, dass sich das Engagement bei der Planung
und Realisation dieses Projektes gelohnt haben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Lutz Erhard
Referent für Behindertenbehandlung im ZÄF-Passau e.V.




Informationen zum downloaden (PDF - Files)

Informationen an alle Zahnärzte:



Informationen an die Zahnärzte die an dem Projekt selber mitarbeiten:



Informationen für Patienten und Angehörige






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