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Hier informieren wir Sie zur zahnärztlichen Behandlung von behinderten Menschen.
Außerdem erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie oder ein Angehöriger eine zahnärztliche Behandlung in Narkose benötigen.

Allgemeines


Die zahnärztliche Behandlung von geistig und körperlich behinderten Menschen sowie chronisch Kranken in Allgemein­anästhesie (Narkose) am Klinikum Passau

Dieses Angebot basiert auf einer Zusammenarbeit des ZÄF Passau mit der Abteilung für Anästhesie am Klinikum Passau. Der zahnärztliche Förderkreis (ZÄF Passau) ist eine Einrichtung von Zahnärzten aus dem Raum Passau, Vilshofen, Hauzenberg und Pocking sowie dem östlichen Teil Niederbayerns.


Zahngesundheit behinderter Menschen

In Deutschland leben ca. 7 Millionen Menschen mit einem Handicap. Davon kann sich jeder Dritte aufgrund seiner geistigen und körperlichen Behinderung nicht optimal um die eigene Zahngesundheit kümmern (Dr. Imke Kaschke, OÄ Berliner Charité). Als behindert gelten Personen, "die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert werden." (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, 2004)

Die Mundgesundheit behinderter Menschen ist immer noch deutlich schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Die Kariesanfälligkeit ist deutlich höher und die Behandlungshäufigkeit reduziert. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Der Zeitbedarf stellt ein Vielfaches einer normalen Behandlung dar. Der erhöhte Behandlungsbedarf lässt sich häufig nur mit Bewusstsein beeinträchtigenden Maß­nahmen (Sedierung oder Intubationsnarkose) kompensieren. Häufig tritt bei behinderten Patienten ein multimorbides Geschehen auf, es liegen also mehrere schwere Erkrankungen gleichzeitig vor.

Diese Patienten bedürfen ganz besonderer Zuwendung!

Motivation und Ausgangslage
In den Landkreisen Passau Stadt und Land, Rottal/Inn und Deggendorf gab es bis zum Jahre 2002 keine flächendeckende zahn­ärztliche Versorgung von behinderten Patien­ten. Abhängig vom Grad der Behinderung und vom Schwierig­keitsgrad des Behandlungsfalles reicht eine Lokalanästhesie oftmals nicht aus, sodass eine erfolgreiche Behandlung in Allgemeinanästhesie (Narkose) durch­geführt werden muss.
Da bei diesen Patientengruppen häufig ein multimorbider Ausgangsbefund vorliegt, ist eine Behandlung außerhalb eines medizi­nischen Zentrums nur erschwert möglich und mit erhöhtem Behandlungsrisiko ver­bunden.
Zudem schränkt die derzeitig gültige Rechtslage – entsprechend des Risikogrades der vorliegenden Erkrankung des Behinderten – eine zahnärztliche Behandlung in Narkose in einer normalen Zahnarztpraxis immer stärker ein. Viele behinderte Patienten hatten in der Vergangenheit lange Anfahrtswege zu den Universitätskliniken Regensburg  und Mün­chen – verbunden mit einer längeren Verweildauer und großem Kosten­aufwand. Eine individuelle Betreuung und Nach­sorge fand nur selten statt.
Diese unbefriedigende Ausgangslage veran­lasste den ZÄF Passau für  Passau Stadt und Land nach einer Lösung zu suchen und eine zahnärztliche Behandlung in Narkose für behinderte Patienten am Klinikum Passau zu etablieren.
Realisierung und Meilensteine
Unter der Trägerschaft des Zahnärztlichen Förderkreises ZÄF Passau e.V. wurde dieses Modellprojekt im April 2002 am Klinikum Passau realisiert. Die zahnärztliche Behandlung von Behinderten und chronisch Kranken in Narkose am Klinikum Passau ist inzwischen fest etabliert. Beteiligt sind derzeit auf rein freiwilliger Basis ca. 30 zahnärztliche Praxen mit ca. 40 Zahn­ärzten. Jeder 3. Freitag im Monat ist für die Behindertenbehandlung im chirur­gischen OP-Zentrum des Klinikums reser­viert. Notfall- und Zusatztermine können zusätzlich vereinbart werden. Die Anmel­dung erfolgt über den Hauszahnarzt.
Das Behandlungsspektrum für den einzelnen Behinderten erschöpft sich nicht, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war, in einer chirurgischen Entfernung von zerstörten Zähnen, was zu einer frühzeitigen Zahnlosigkeit dieser Patienten führte.
 
Vielmehr kann nun für jeden Patienten ein Gesamtbehandlungskonzept geplant und durchgeführt werden, bestehend aus einer
  • Zahnerhaltungstherapie ( Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontose-Prophylaxe),
  • einer chirurgischen Therapie,
  • einer prothetischen Therapie,  Zahnersatz soweit möglich.
Dies bedeutet für den behinderten Patienten in vielen Fällen eine Verbesserung seiner Gesundheit, eine Minimierung von Infek­tionen und eine Erhöhung der Lebens­qualität. Die Behandlung im Klinikum durch die im Rahmen unseres Projekts tätigen Zahnärzte und die regelmäßige Betreuung durch den Hauszahnarzt gewährleistet für diese Randgruppen der Gesellschaft eine Gleichstellung gegenüber gesunden Men­schen.
Weitere Patientengruppen
Neben Behinderten werden innerhalb dieses regionalen Projektes Patienten mit echten Angstpsychosen bis zum 12. Lebensjahr und Kleinkinder, deren psychomentaler Entwicklungsstand eine Behandlung nicht zulässt, zahnärztlich therapiert. Sogenannte Angst­patienten lassen sich meist schwer definieren, da zahn­ärztliche Behandlungen allgemein bei einem größeren Teil der Bevölkerung im Vorfeld eine empfindliche, ängstliche Reaktion  her­vorrufen.
Natürlich ist nicht für jeden ängstlichen Patienten eine Narkose notwendig und vorgesehen. Eine Beurteilung "echter“ Angstpatienten kann einerseits nur mit Hilfe eines medizinisch, psychiatrischen Gut­achtens durch einen Facharzt erfolgen, andererseits muss eine außerordentliche Dringlichkeitsstufe mit mehreren nach­weislichen Behandlungsversuchen vorliegen.

Ablauf und Anmeldung

Die zahnärztliche Behandlung von behinderten Menschen in Narkose

  1. Untersuchung beim Hauszahnarzt (wenn Untersuchung möglich ist)
  2. Anmeldung erfolgt durch die Zahnarztpraxis (Formblatt und Befundbogen verwenden) im Anästhesiesekretariat (Fax: 0851 5300-7490)
  3. Bescheinigung vom Hausarzt (Narkosefähigkeitsnachweis bei organisch gesunden Patienten ausreichend)
  4. Überweisungsformular vom Hausarzt für Narkose
  5. Anästhesievorbereitungsgespräch mindestens 3-5 Tage vor Behandlungstermin: jeden Werktag von 8 – 15 Uhr ohne Anmeldung auf der Anästhesiestation möglich
  6. Prämedikationsuntersuchung bei Patienten mit manifester Organschädigung im Klinikum notwendig
  7. Rücksprache mit Anästhesie: Terminbestätigung für Hauszahnarzt (erfolgt per Fax durch Sekretariat)
  8. rechtzeitiges Weiterleiten von Behandlungsunterlagen an den eingeteilten Behandler: Befund, evtl. vorgesehene Füllungstherapie, mögliches chirurgisches Vorgehen (siehe Formblatt)
  9. bei Behandlerwechsel – abweichend von Behandlerliste – Mitteilung an Anästhesie und Dr. Erhard

Termine und Kontakt

Zeitpunkt

jeden 3. Freitag im Monat

Ort der Narkosebehandlung

Ebene 4, chir. Zentrum, Raum 1b
Tel.: 0851 5300-81157

Anästhesiepflegeleitung

Herr J. Schießl, Ltd. OP Pfleger Herr Edelbauer

Anmeldung Anästhesieabteilung

Frau Jäger
Tel.: 0851 5300-7400
Fax 0851 5300-7490

Patientenaufnahme vor der Narkose

Station 6
Frau Kölbl
Tel.: 0851 5300-2360

Behandlungsbeginn

8.00 Uhr, Vorbereitung 7.30 Uhr

Ende der Behandlung

ca. 15.00 Uhr

Anzahl der Patienten

max. 4 – 5 pro Tag

Behandelnder Zahnarzt

siehe Jahresliste

Behandelnde Zahnärzte

  • 19.01.24

    Praxis Dres. Erhard
    Tel.: 08586 2431
    Fax: 08586 2405
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 16.02.24

    Praxis Dr. U. Resch
    Tel.: 08502 910825
    Fax: 08502 910827
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 15.03.24

    Praxis Dr. F. Kunrath
    Tel.: 08509 3303
    Fax: 08509 3174
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 19.04.24

    Praxis Dres. Weiss
    Tel.: 08532 8463
    Fax: 08532 3981
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 17.05.24

    Praxis Dres. Oberneder 
    Tel.: 0851 45161
    Fax: 0851 9440552 
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 21.06.24

    Praxis Dr. J. Kiss
    Tel.: 0851 82747 
    Fax: 0851 9665043 
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 19.07.24

    Praxis ZA HK. Hüsken
    Tel.: 0851 36662
    Fax: 0851 4909979
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 23.08.24

    Praxis Dr. B. Würfl
    Tel.: 08504 3097
    Fax: 08504 920168
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 20.09.24

    Praxis Dr. S. Pulvermüller   
    Tel.: 08534 842424 
    Fax: 08534 842425
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 18.10.24

    Praxis Dres. Brunnhuber 
    Tel.: 08571 2018
    Fax: 08571 2019 
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 15.11.24

    Praxis Dr. D. Wozniak
    Tel.: 08505 915880    
    Fax: 08505 91588211   
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

  • 20.12.24

    Praxis Dres. Pletz
    Tel.: 08533 910346
    Fax: 08533 910446 
    Behandlungszeit: 8.00 – 15.00 Uhr

Ansprechpartner im Klinikum

Anästhesie-Sekretariat (Leitung Chefarzt PD Dr. med. Göpfert)

Tel.: 0851 5300-7400

Anmeldung Frau Jäger

Fax: 0851 5300-7490

Station 6 Patientenaufnahme/Prämedikation (Schwester Maria Baumann)

Tel.: 0851 5300-2296

allg. Organisationsfragen (Dr. Lutz Erhard)

Tel.: 08586 2431
Fax: 08586 2409

Kundendienst (Henry Schein Passau, Herr Resch)

Tel. 0851 9597213

Zahnärztlicher Förderkreis regio Passau e.V. (ZÄF) | 1. Vorsitzender Dr. Alexander Hartmann

Tel.: 0851 2277
Fax: 0851 4905727

Merkblatt für Patienten und Angehörige

Wichtige Punkte für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Behandlung
  • Informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können. Dann kann der Termin an einen anderen Patienten vergeben werden.
  • Kommen Sie am Behandlungstag unbedingt pünktlich in unsere Klinik.
  • Bringen Sie zur Zahnbehandlung in Narkose eine Begleitperson mit, die Sie vor der Narkose und 24 Stunden danach betreuen kann.
  • Nüchternheit vor der Narkose: Patienten müssen eine 6-stündige Nahrungs­karenzzeit einhalten. Bis 2 Stunden vor der Narkose können geringe Mengen klare Flüssigkeit (Kaffee ohne Milch, Apfelsaft, leicht gezuckerter Tee, Was­ser) getrunken werden.
  • Suchen Sie spätestens 1 Woche vor dem Behandlungstermin Ihren Hausarzt auf, damit er die Narkosevoruntersuchung durchführt. Bei Patienten, die keine schweren Erkrankungen des Herzens, der Lunge, der Niere und der Leber durchgemacht haben, benötigen wir für die Narkose keine Laboruntersuchung, kein EKG und keine Röntgen­thorax­aufnahmen.
  • Kommen Sie spätestens 5 Tage vor dem Behandlungstermin zum Narkose­gespräch in unsere Anästhesie­ambulanz (Kinder bitte mitbringen!). Die Ambulanz ist von Montag bis Freitag täglich in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 15.30 geöffnet. Bitte melden Sie sich in der Anmeldung (Zimmer 0540, 5. Stock, neben der Krankenhauskapelle) an. Sie werden dann an den Narkosearzt vermittelt, der Sie über das weitere Vorgehen aufklären wird. 
  • Bringen Sie zum Nar­kose­gespräch den schriftlichen Befund der Narkose­unter­suchung durch den Hausarzt, einen Überweisungsschein vom Hausarzt und Ihre Versicherungs­karte mit.

Verhalten nach der Narkose bei Kindern
Nach der Narkose ist Ihr Kind in den ersten 24 Stunden nicht straßen- oder verkehrs­tauglich. Ihr Kind sollte in den Stunden nach dem Eingriff ausreichend trinken und nur leichte Speisen zu sich nehmen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Narkosearzt (über Sekretariat 0851/5300-7400) oder an den Kinder- bzw. Haus­arzt. In sehr dringenden Fällen sollten Sie den Rettungsdienst 112 rufen (Notaufnahme Klinikum Passau: 0851 5300-3050 oder über die Information 0851 5300-0).
Wegeleitsystem zu den Stationen 06, 46
  • Verwenden Sie die Treppe | Aufzug A3 in die Magistrale Ebene 3
  • Folgen Sie in der Magistrale der Beschilderung Richtung Aufzug A4
  • Verwenden Sie Treppe | Aufzug A4 in die Ebene 6

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