In den Landkreisen Passau Stadt und Land, Rottal/Inn und Deggendorf gab es bis zum Jahre 2002 keine flächendeckende zahnärztliche Versorgung von behinderten Patienten. Oftmals reicht eine Lokalanästhesie nicht aus, sodass eine erfolgreiche Behandlung in Allgemeinanästhesie (Narkose) durchgeführt werden muss.
Da bei diesen Patientengruppen häufig ein multimorbider Ausgangsbefund vorliegt, ist eine Behandlung außerhalb eines medizinischen Zentrums nur erschwert möglich und mit erhöhtem Behandlungsrisiko verbunden. Zudem schränkt die derzeitig gültige Rechtslage eine zahnärztliche Behandlung in Narkose in einer normalen Zahnarztpraxis immer stärker ein. Viele behinderte Patienten hatten in der Vergangenheit lange Anfahrtswege zu den Universitätskliniken Regensburg und München – verbunden mit einer längeren Verweildauer und großem Kostenaufwand. Eine individuelle Betreuung und Nachsorge fand nur selten statt.
Diese unbefriedigende Ausgangslage veranlasste den ZÄF Passau für Passau Stadt und Land nach einer Lösung zu suchen und eine zahnärztliche Behandlung in Narkose für behinderte Patienten am Klinikum Passau zu etablieren.
Unter der Trägerschaft des Zahnärztlichen Förderkreises ZÄF Passau e.V. wurde dieses Modellprojekt im April 2002 am Klinikum Passau realisiert. Die zahnärztliche Behandlung von Behinderten und chronisch Kranken in Narkose am Klinikum Passau ist inzwischen fest etabliert. Das Behandlungsspektrum für den einzelnen Behinderten erschöpft sich nicht, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war, in einer chirurgischen Entfernung von zerstörten Zähnen, was zu einer frühzeitigen Zahnlosigkeit dieser Patienten führte. Vielmehr kann nun für jeden Patienten ein Gesamtbehandlungskonzept geplant und durchgeführt werden.
Dies bedeutet für den behinderten Patienten in vielen Fällen eine Verbesserung seiner Gesundheit, eine Minimierung von Infektionen und eine Erhöhung der Lebensqualität.
Neben Behinderten werden innerhalb dieses regionalen Projektes Patienten mit echten Angstpsychosen bis zum 12. Lebensjahr und Kleinkinder, deren psychomentaler Entwicklungsstand eine Behandlung nicht zulässt, zahnärztlich therapiert.